Abschlussbericht der Enquete-Kommission: Reaktionen der Parteien
DIE GRÜNEN, DIE LINKE, CDU, FDP
DIE GRÜNEN
„Vielfalt stärken – Kultureinrichtungen erhalten – Dialog intensivieren“
Fraktionsbeschluss vom 15.01.2008
Empfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ zügig umsetzen
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages – deren Einsetzung auf eine Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurückging – hat nach vierjähriger Arbeit eine umfangreiche Bestandsaufnahme und rund 450 Handlungsempfehlungen vorgelegt.
Diese Empfehlungen – von der Verbesserung der Einkommenssituation der Künstlerinnen und Künstler, einem ernsthaften Dialog über Migrantenkulturen, der Förderung der Kultureinrichtungen im ländlichen Raum bis hin zur Haftungsminderung für ehrenamtlich tätige Mitglieder von Vereinsvorständen – dürfen nicht nur „schöne Ideen“ bleiben.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine Kulturpolitik ein, die sich an folgenden
Handlungsschwerpunkten orientiert:
1. Gute Rahmenbedingungen für die Kultur als staatliche Aufgabe
Deutschland verfügt über eine einzigartige Vielfalt und Dichte an Theatern, Orchestern, Bibliotheken,
Ausstellungshäusern, soziokulturellen Zentren, Kunst-, Musik- und Volkshoch-schulen, Vereinen und Stiftungen und vielem anderen mehr. Diese muss erhalten werden.
Dabei besteht eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Gute Rahmenbedingungen für die Kultur, für kreative Kräfte und neue Ideen zu schaffen, muss – unter angemessener Beteiligung von bürgerschaftlichem und privatem Engagement – eine verpflichtende Aufgabe des Staates auf allen seinen Ebenen bleiben. Der Tendenz, Kulturausgaben in den Haushalten relativ und absolut abzuschmelzen stellen wir uns entgegen.
2. Zugang zu Kunst und Kultur für alle gewährleisten
Der Zugang zu Kultur muss für alle gewährleistet bleiben. Wir sind der Herausforderungen des demografischen Wandels bewusst. Aber Kinder und Jugendliche, Jung und Alt, Menschen in Metropolen wie Menschen im ländlichen Raum, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, mit geringem oder mit hohem Einkommen – für alle ist trotz aller Veränderungen zu gewährleisten, dass sie Zugang zu Kunst und Kultur haben.
3. Kulturpolitik auf Bundesebene stärken
Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik und muss anderen Politikfeldern gleichgestellt werden.
Sie muss auf allen Ebenen gestärkt werden. Nationale Kulturpolitik ist mit föderalen Strukturen vereinbar. Deshalb brauchen wir zeitnah eine Kulturentwicklungskonzeption für den Bund, die in Form eines Kulturberichts regelmäßig fortzuschreiben ist und aus der sich konkrete Zielvereinbarungen für die jeweiligen, vom Bund finanzierten Einrichtungen ableiten lassen.
Alternative 1:
Die Verankerung eines Staatsziels Kultur im Grundgesetz würde die Verantwortung des Staates für die Kultur in Deutschland unterstreichen.
Alternative 2 (Jerzy Montag MdB, Wolfgang Wieland MdB, Hans-Christian Ströbele
MdB):
Wir werden die Diskussion über eine mögliche Aufnahme von Kultur als Staatsziel im
Grundgesetz weiterführen.
4. Kultur in den Ländern strukturell stärken
Auch in den Ländern dringen wir auf Landeskulturentwicklungspläne. Sie müssen gemeinsam mit den Kommunen und freien Trägern erarbeitet werden. In ihnen müssen kulturpolitische Ziele und die zu deren Erreichung notwendigen Ressourcen, Mittel und Verfahren definiert werden. Mit der Schaffung von Kulturräumen können die Lasten der Kulturfinanzierung gerechter verteilt und Synergieeffekte besser erzielt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Umlandgemeinden aber auch in die kulturpolitischen Entscheidungen einbezogen werden.
5. Kommunen als Orte der Vielfalt kulturellen Lebens gestalten
Kulturpolitik darf nicht auf eine verengende „Leuchtturmpolitik“ reduziert werden. Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, eigene Verantwortung wahrnehmen und Kunst und Kultur fördern zu können. Für uns Bündnisgrüne ist der Zugang zu einem umfassenden Kulturangebot deshalb unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge. Um diese Leistungen erbringen zu können, brauchen die Kommunen eine verbesserte finanzielle Ausstattung.
Darauf aufbauend wollen wir in Abwägung zwischen dem Ziel der Sicherung und Stärkung des kommunalen Kunst- und Kulturangebots und unserem Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung prüfen, ob eine Zweckbindung der Haushaltsmittel für Kultur im kommunalen Finanzausgleich ein geeignetes Instrument ist, Kunst und Kultur als öffentliche Pflichtaufgabe verbindlich zu verankern. Dabei sind Kunst und Kultur nicht nur eine öffentliche Pflichtaufgabe, sondern auch ein wichtiger Standortfaktor. Denjenigen Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, muss ermöglicht werden, bedarfsgerechte Angebote der kulturellen Bildung zu finanzieren.
Mit der Einrichtung eines Fonds „Kulturelles Erbe“ auf Bundesebene könnte der Erhalt von regional bedeutenden Institutionen des kulturellen Erbes unterstützt werden. Er darf jedoch die kommunale Finanzierung nicht vollständig ersetzen und sollte eng an bürgerschaftliches Engagement geknüpft werden.
6. Einkommenssituation der Künstlerinnen und Künstler verbessern
Ohne Künstler/innen gibt es keine Kunst, keine kulturelle Vielfalt. Viele Künstlerinnen und Künstler leben in prekären finanziellen Verhältnissen. Ihre besondere wirtschaftliche und soziale Lage und ihre flexiblen Erwerbsverläufe müssen in der Kultur- und Arbeitsmarktpolitik eine größere Rolle spielen.
Wirtschaftliche Aspekte der Existenzsicherung müssen bereits in der Hochschulausbildung Berücksichtigung finden. Gut erreichbare und spartenübergreifende Künstlerdienste der Agentur für Arbeit müssen gewährleistet und die Arbeitsmarktpolitik muss an die tatsächlichen Erwerbsverläufe angepasst werden. Der Zugang zum Bezug von Arbeitslosengeld I muss flexibilisiert werden, um der besonderen Situation Rechnung zu tragen. Tänzer/innen muss nach ihrer aktiven Laufbahn der Übergang in andere Berufe erleichtert werden. Die Künstlersozialversicherung hat sich in der Vergangenheit weit gehend bewährt. Ihre Stabilisierung und weitere Stärkung halten wir angesichts des Beschäftigungswachstums in der Kulturwirtschaft für dringend geboten. Die Weiterentwicklung der Künstlersozialversicherung muss die veränderten Produktionsbedingungen insbesondere im Medienbereich reflektieren, wo immer mehr Tätigkeiten von freien und auf Projektbasis beschäftigten Mitarbeitern ausgeübt werden. Unternehmen, die gezielt ihre Angestellten ausgliedern und die Sozialversicherungspflicht auf die Künstlersozialversicherung abwälzen, müssen in größerem Umfang als bisher zur Beitragsbasis der Künstlersozialversicherung beitragen. Perspektivisch wollen wir die Künstlersozialversicherung in eine allgemeine Bürgerversicherung integrieren, ohne die besonderen Bedingungen dieses Versicherungszweiges zu vernachlässigen. Die wirtschaftliche Künstlerförderung muss weiterentwickelt werden.
Wir sprechen uns für die Erhaltung des Systems der kollektiven Rechtewahrnehmung durch Ver-wertungsgesellschaften aus, wobei diese aber mehr Verantwortung für die Wahrnehmung sozialer und kultureller Zwecke übernehmen müssen.
7. Migrantenkulturen stärker fördern
Angesichts der kulturellen Realität müssen wir in unserer Gesellschaft einen ernsthaften Diskurs über Interkultur und Migrantenkulturen führen. Die Debatte zeigt oft genug, dass hier noch immer nicht der Anschluss an den gesellschaftlichen Ist-Zustand gefunden wurde. Den öffentlich-rechtlichen Medien kommt für diesen Diskurs eine große Verantwortung zu. Ohne Sprache keine Mitsprache. Die Rahmen-bedingungen für das Erlernen der deutschen Sprache, die zentral für eine Integration von Migrant /innen ist, müssen verbessert werden. Sprachförderung ab dem frühen Kindesalter muss verstärkt unterstützt werden. Es muss auch sichergestellt werden, dass die ganze Familie die deutsche Sprache erlernen kann. Eine Sprachstandserhebung für alle drei- bis fünfjährigen Kinder kann Sprachdefizite frühzeitig erkennen und damit rechtzeitig begegnen.
Ein Bericht zur gegenwärtigen Situation der Förderung von Interkultur und Migrantenkulturen sollte die bestehenden Angebote der interkulturellen Bildung, ihre Qualität und die erzielten Resultate evaluieren.
8. Einzigartige deutsche Theaterlandschaft erhalten und stärken
Die deutsche Theaterlandschaft ist weltweit einzigartig. Die öffentlichen Theater sind auch heute ein „politischer Ort“. Wir setzen uns dafür ein, die deutsche Theaterlandschaft in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu stärken. Regionale Theaterentwicklungsplanungen geben mehr-jährige Handlungs- und Planungssicherheit. Wir halten es für sinnvoll, die Förderung langfristig auch darauf auszurichten, inwiefern die Theater, Kulturorchester und Opern auch Kulturvermittlung betreiben und möglichst breite Schichten der Bevölkerung erreichen. Auch die Förderung der Konzeptionsarbeit und die Pro-duktionsstättenförderung, die Gastspielförderung und die Förderung von Netzwerken für Koproduktionen und Kooperationen müssen ermöglicht werden.
9. Museumslandschaft als kulturelles Fundament verankern
Museen sind geistige Anker der Gesellschaft, weil sie unser kulturelles Gedächtnis aufbewahren.
Die Dichte der deutschen Museumslandschaft spiegelt einen großen Reichtum, den wir erhalten müssen! Eine große Gefahr liegt in den Sparmaßnahmen der letzten Jahre für den Bereich der qualifizierten Mitarbeiter ebenso wie für das Sammeln, Bewahren und Forschen.
Wir wollen das Selbstverständnis von Museen und Sammlungen stärken. Kooperationen müssen erleichtert und die Vernetzung mit Archiven, Bibliotheken und Hochschulen verstärkt werden, auch auf europäischer Ebene. Bund, Länder und Kommunen sollten regionale Museumsstrukturpläne entwickeln und der Zugang zu EU-Förderungen muss verbessert werden.
10. Öffentliche Bibliotheken zu Pflichtaufgabe machen
Bibliotheken sind ein unverzichtbarer Teil unserer Kulturgeschichte und von überragender Bedeutung für die kulturelle Bildung. Sie müssen aus dem Status der „freiwilligen Leistung“ herausgeführt werden. In Bibliotheksgesetzen der Länder sind Standards zu formulieren und finanzielle Förderungen festzuschreiben. Neben den Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft sollten auch für wissenschaftliche Bibliotheken und spezielle Forschungsbibliotheken bessere – auch rechtliche – Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Länder sollten einen länderübergreifenden Bibliotheksentwicklungsplan erstellen. Eine durch Bund und Länder einzurichtende Bibliothek-sentwicklungsagentur könnte strategische, innovative und qualitätssichernde Zielsetzungen länderübergreifend abstimmen und umsetzen helfen.
11. Denkmalschutz und UNESCO-Welterbestätten mehr unterstützen
Das deutsche Welterbe muss durch eine bessere rechtliche Verankerung der UNESCO-Welterbekonvention besser geschützt werden. Die innerstaatlich verpflichtende Bindungswirkung des Welterbeschutzes darf nicht – wie in Dresden geschehen – in Frage gestellt werden.
Deshalb wollen wir ein Vertragsgesetz zur Umsetzung der Welterbekonvention in Bundesgesetzen auf den Weg bringen. Der Denkmalschutz muss finanziell gesichert werden. Das Sonderprogramm zum städtebaulichen Denkmalschutz muss fortgeführt werden. Für die UNESCO-Welterbestätten müssen dem Schutzauftrag entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz leistet hervorragende Arbeit, sie soll so ausgestattet werden, dass sie in besonderen Fällen den Kofinanzierungsanteil des Trägers übernehmen kann. Gegenüber der Europäischen Union setzen wir uns dafür ein, dass es bessere Fördermöglichkeiten für den Denkmalschutz gibt. Wir unterstützen die Idee einer europäischen Weltkulturerbe-Stiftung.
12. Sozio- und Laienkultur stärker fördern
Sozio- und Laienkultur sind ein Garant kultureller Teilhabe. Sie fördern kreative Eigentätigkeit und kulturelle Kompetenz, oftmals auch interkulturell und generationenübergreifend. Darüber hinaus stärken sie direkt und indirekt die Kreativ- und Kulturwirtschaft. Ihre Verankerung in der Kulturlandschaft liegt uns daher am Herzen. Damit sich Kulturvereine vor allem um die Kultur und weniger um Bürokratie kümmern müssen, setzen wir uns für eine Verringerung ihres Verwaltungsaufwandes ein. Die Prüfungs- und Abrechnungspraxis kann vereinfacht, das persönliche Haftungsrisiko verringert werden.
In den Ländern und Kommunen setzen wir uns dafür ein, dass soziokulturelle Zentren als eigenständige Förderbereiche anerkannt werden. Die Länder sollen die Zusammenarbeit zwischen soziokulturellen Zentren und den Ganztagsschulen aktiv fördern. Die Mittel des Fonds Soziokultur sollten um mindestens 25 Prozent aufgestockt werden. Wir unterstützen die Idee, einen Fonds zur Förderung von Laienkultur und Brauchtum aufzulegen, und die Empfehlung, Theaterwettbewerb im Bereich der Amateurtheater ins Leben rufen sollte.
13. Potenzial der Kultur- und Kreativwirtschaft besser ausschöpfen
Die Kultur- und Kreativwirtschaft trägt zur Sicherung eines vielfältigen kulturellen Lebens in Deutschland bei. Hier entstehen Arbeitsplätze und Wertschöpfung. Die Rahmenbedingungen vor allem für die hier vorherrschenden Kleinst- und Kleinunternehmen wollen wir verbessern. Förderung und Beratung müssen spezifisch weiterentwickelt und angepasst werden. Die Bundesregierung muss zeitnah einen Bundes-Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht vorlegen. Gebraucht werden spezifische Förderinstrumente der Kultur- und Kreativwirtschaft auf allen politischen Ebenen unter besonderer Berücksichtigung der Klein- und Kleinstunternehmen, die Zugang zu öffentlicher Förderung brauchen.
Bund, Länder und Kommunen müssen den besonderen Belangen der Kultur- und Kreativwirtschaft in der allgemeinen Wirtschaftsförderung besser Rechnung tragen. Ermöglicht werden muss auch die Wirtschaftsförderung für Einzelkünstler. Die Vergabe von Kleinstkrediten und der Zugang zu Darlehen müssen durch die Bereitstellung von Bürgschaften für die Kultur- und Kreativwirtschaft erleichtert werden.
(…)
DIE LINKE
12.12.2007 – LUKREZIA JOCHIMSEN
Staatsziel Kultur muss umfassende öffentliche Förderung nach sich ziehen
Anlässlich der Veröffentlichung des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages erklärt das Kommissionsmitglied der Fraktion DIE LINKE und die kulturpolitische Sprecherin, Lukrezia Jochimsen:
Gemeinsam mit allen anderen Fraktionen ist eine notwendige und für die Gesellschaft elementare Analyse des kulturellen Zustandes unseres Landes erarbeitet worden. Die derzeit noch vorhandene reiche Kulturlandschaft kann ohne weitere öffentliche Förderung nicht erhalten werden. Deshalb ist es wichtig, dass im Bericht die verpflichtende Aufgabe des Staates für Kunst und Kultur herausgestellt und die Forderung, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern, zum Gebot der Stunde wird.
Eine weitere politische Aufgabe muss die Verbesserung der sozialen Situation von Künstlern sein. Dazu gehören der Erhalt der Künstlersozialversicherung und der Ausbau des Urheberrechts für die Urheber. Voraussetzung dafür sind verstärkt Investitionen in kulturelle Bildung als Zukunftsressource.
Nicht durchsetzen konnte sich DIE LINKE mit ihren Vorschlägen für ein Bundesbibliotheksgesetz, welches wir für unverzichtbar halten, um den Bestand und die Zukunft unserer Bibliotheken zu sichern. Außerdem halten wir die Empfehlungen der Kommission zur Kompetenzverteilung von Bund, Ländern und Kommunen für unbefriedigend.
In ihrem Sondervotum macht DIE LINKE zudem auf ein grundsätzliches Defizit des Enquete-Berichts aufmerksam: Er setzt sich nicht ausführlich mit den Auswirkungen der deutschen Teilung auf Infrastrukturen und Mentalitäten in der heutigen Bundesrepublik auseinander.
CDU
12.12.2007 | W. Börnsen, D. Bär, M. Grütters, Jo Krummacher |
Kulturpolitik
Nationales Kulturbuch mit Unionshandschrift
Anlässlich der Veröffentlichung des Schlussberichts der Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland” erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und die Kommissionsmitglieder, Dorothee Bär MdB, Prof. Monika Grütters MdB und Jo Krummacher MdB:
Die Enquete-Kommission “Kultur in Deutschland” hat nach vier Jahren Arbeit ihre Tätigkeit erfolgreich abgeschlossen. Mit ihrem Schlussbericht legt sie ein nationales Kulturbuch vor, das von nachhaltiger Wirkung sein kann, wenn die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen entsprechend handeln.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages sich als Umsetzungs- und Koordinierungsgremium für die Realisierung der Anregungen der Enquete-Kommission versteht.
Da die Kulturförderung in Deutschland vor allem Sache der Länder und Kommunen ist, richten sich viele Handlungsempfehlungen der Kommission an diese. Das entspricht den Prinzipien der Union, bei der Kulturförderung auf Dezentralität, Subsidiarität, Pluralität und Partizipation zu setzen. Aber auch der Bund hat klare Kompetenzen, im Geschäftsbereich von Staatsminister Bernd Neumann, MdB, wie auch z. B. im Arbeits- und Sozial-, Urheber- und Steuerrecht.
Aus unserer Sicht sind folgende Ergebnisse besonders bedeutend:
1. Kulturelle Infrastruktur: Der umstrittene Begriff der “kulturellen Grundversorgung” ist durch den der “kulturellen Infrastruktur” abgelöst worden: Zur Förderung von Kunst und Kultur leisten der öffentliche, der private und der sog. Dritten Sektor (die Zivilgesellschaften, traditionellen Kulturvereinigungen und Kirchen) ihren jeweils eigenen Beitrag. Die Kirchen in Deutschland wenden z. B. zwischen 3,5 und 4,8 Mrd. Euro für ihre kulturellen Aktivitäten auf (im Vergleich zu rund 8 Mrd. Euro der Öffentlichen Hand). Bei der Bestimmung des Kulturbegriffs gehören starre Grenzziehungen endgültig der Vergangenheit an.
2. Kultur- und Kreativwirtschaft: Einsetzung eines kulturwirtschaftlichen Koordinators nach dem Vorbild des maritimen Koordinators, um die Zuständigkeiten des Kultur- und des Wirtschaftsressorts zu bündeln. Der Umfang der privaten Kulturförderung in Deutschland mit 5 Prozent des gesamten Kulturförderaufkommens liegt im europäischen Vergleich mit an der Spitze.
3. Kulturelle Bildung muss Kernaufgabe aller Kultureinrichtungen werden. Die Enquete-Kommission empfiehlt deshalb, öffentlich geförderte Kultureinrichtungen per Bewilligungsbestimmungen zu verpflichten, einen angemessenen Teil des Angebots für Kinder und Jugendliche zur Verfügung zu stellen. Die Schaffung eines eigenständigen Freiwilligen Jahres der Kultur wird auch von der Union unterstützt.
4. Stärkung der Breiten- und Laienkultur und der Kultur im ländlichen Raum: Durch die Arbeit der Enquete-Kommission haben die Themen Laienkultur und Brauchtum sowie Kultur im ländlichen Raum eine neue Wertschätzung erfahren. Eine - aus Sicht der CDU/CSU sehr wichtige Handlungsempfehlung fordert, öffentliche Mittel für die Breitenkultur und kulturelle Vielfalt genauso einzusetzen wie für die kulturelle Spitzenförderung. Die im Sommer 2007 durch den Deutschen Bundestag vollzogene Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist ein erster beispielgebender Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel.
5. Bürgerschaftliches Engagement in der Kultur: Das Ehrenamt muss weiter erleichtert werden, daher: - Novellierung des Vereinsrechts, um eine Entbürokratisierung für Vereine zu erreichen; - Haftungsminderung für ehrenamtlich tätige Mitglieder in Vereinsvorständen. Dazu sollte statt des jährlichen Abrechnungsprinzips die Möglichkeit gehören, zu mehrjährigen Zuwendungsverträgen zu kommen.
6. Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) als Mittel der Kulturförderung: Die Enquete-Kommission empfiehlt ÖPP-Modelle, um die öffentlichen Hände zu entlasten. Auch die CDU/CSU wird sich dafür einsetzen, entsprechende Modelle zu entwickeln.
7. Der Beitrag der Kultur zur Integration: Die Kultur ist für die Integrationspolitik Herausforderung und Chance zugleich. Die kulturellen Dimensionen von Migration und deren Konsequenzen müssen berücksichtigt werden. Voraussetzung für den Dialog der Kulturen ist eine selbstbewusste Standortbestimmung der eigenen Kultur. Kulturelle Identitätsstiftung und interkultureller Dialog bedingen einander. Essenziell für den interkulturellen Austausch ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Sprachförderung in allen gesellschaftlichen Bereichen wie Schule, Hochschule, Rundfunk, öffentliche Verwaltung oder Verbraucherschutz ist ein großes Anliegen der CDU/CSU.
8. Bibliotheksgesetze der Länder: Die Enquete-Kommission empfiehlt die rechtliche Normierung öffentlicher Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen der Länder. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern zur Pflichtaufgabe des Staates werden.
9. Schaffung von Kulturräumen analog dem Sächsischen Kulturraumgesetz, um die Lasten der Kulturfinanzierung zwischen städtischen Zentren und ländlichen Umlandgemeinden gerecht zu verteilen. Finanzmittel für Kultur werden gemeinsam von den Mitgliedern des Kulturraumes und dem jeweiligen Land aufgebracht.
10. Mittel aus dem Solidarpakt II für die Kultur: Die Enquete-Kommission empfiehlt Bund und Ländern, 2 Prozent der in Korb II bis 2019 als zweckgebundene Zuweisungen des Bundes zur Verfügung stehenden Mittel für die Kultur in den neuen Ländern verbindlich festzuschreiben.
11. Entwicklung einer bundeseinheitlichen Kulturstatistik: Zielgenaue Kulturförderung braucht eine verlässliche Datenbasis. Für den Bereich “Laienkultur und Brauchtum” ebenso wie z. B. für die Kultur- und Kreativwirtschaft fehlen uns noch zu viele Informationen, um die Kulturförderung weiter zu entwickeln. Die Union unterstützt Anstrengungen, zu einer umfassenden Kulturstatistik zu gelangen
Sachverständige aus der Kulturarbeit, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Enquete-Kommission haben unter der umsichtigen und kompetenten Leitung von MdB Gitta Connemann eine engagierte Arbeit geleistet.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich eingehend mit den Handlungsempfehlungen befassen, die an den Bund gerichtet sind. Diese Empfehlungen sind eine wertvolle Unterstützung der Kulturpolitik. Sie stärken das Bewusstsein für den hohen gesellschaftlichen Stellenwert der Kultur. Die Union wird vor diesem Hintergrund ihre Kulturpolitik fortsetzen.
FDP
Otto: Ermutigendes Signal für die Kultur in Deutschland
Hans-Joachim Otto Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hat am Donnerstag im Bundestag ihren Abschlussbericht vorgestellt. Das mehr als 500 Seiten starke Werk gibt Empfehlungen für die Förderung der Kultur im politischen, gesellschaftlichen aber auch wirtschaftlichen Rahmen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien im Bundestag, Hans-Joachim OTTO (FDP), bezeichnete den Bericht als ein „ermutigendes Signal für die Kultur in Deutschland“. „Wir sind Anwälte von Kunst und Kultur. Der deutsche Bundestag ist ein Parlament, das sich für Kunst und Kultur ausspricht“, so Otto.
Vier Jahre hat die Enquete-Kommission getagt und verfolgt in ihrem Abschlussbericht ehrgeizige Ziele. So ist die Kommission der Ansicht, dass es eines Bekenntnisses „zur Verantwortung des Staates für Schutz und Förderung von Kunst und Kultur in Deutschland bedarf“. Damit verfolgen die Kulturpolitiker den Ansatz, die Kultur als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Es sei nun Sache der Abgeordneten, ob und wie sie diese Empfehlung umsetzen werden.
Auch der wirtschaftliche Aspekt der Kultur fand Erwähnung in dem Papier. Aus Sicht der Kommission galten Kultur und Wirtschaft „gerade in Deutschland zu lange als unvereinbarer Gegensatz“. Kultur nicht als Wirtschaftszweig zu begreifen, wäre aber „nicht nur naiv“. Die Kulturpolitik würde sich damit „in Haushaltsdebatten um ein wichtiges Argument bringen, denn die Kulturwirtschaft hat sich zu einer Zukunftsbranche mit Wachstums- und Beschäftigungspotenzial entwickelt“. Dementsprechend bedeute die Forderung, die Kultur „als Wirtschaftszweig mit großen Chancen zu behandeln“, „weder eine Entwertung der Kultur noch eine Bedrohung ihrer gesellschaftlichen Bedeutung“. Vielmehr trage der Wirtschaftsbereich Kultur „zur Sicherung eines vielfältigen kulturellen Lebens in Deutschland bei“.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien im Bundestag, Hans-Joachim Otto, würdigte zu Beginn seiner Rede die Arbeit der Kommissionspräsidentin, Gitta Connemann (CDU). Er fügte hinzu, dass es für die Abgeordneten aber auch in der Folge „richtig hart“ werde, wenn „das Staffelholz“ in den Kulturausschuss weitergegeben wird. „Wir müssen so viel wie möglich in das parlamentarische Leben und in die politische Praxis umsetzen“, forderte Otto.
Der Bericht der Kommission sei ein „wichtiges Signal zugunsten von Kultur und Künsten“, würdigte Otto die Arbeit der Kommission. Er machte jedoch deutlich, dass die Notwendigkeit durchaus „gegeben“ sei. Gerade auf kommunaler Ebene und Länderebene „gibt es noch vieles zu tun“, so Otto. Dort seien „finanzielle Kürzungen und schmerzliche Verluste“ in der Kulturlandschaft keine Seltenheit. Daher brauche Deutschland das „Staatsziel Kultur“ als „verfassungsrechtliches Signal“ für die Kulturschaffenden und –finanzierenden in Deutschland.
• Parteitagsbeschluss: Kultur braucht Freiheit
Dieses Signal sei „eine Entscheidung, die wir in dieser Legislaturperiode treffen müssen“, betonte der FDP-Kulturexperte. Er appellierte zugleich an alle Abgeordnete, keine „Inflation“ der Staatsziele zu provozieren. Eine „Vielzahl weiterer Wünsche auf ein Staatsziel ist nicht gerade hilfreich“, sagte Otto an die Adresse der Sozialdemokraten, die seit kurzer Zeit ein Staatsziel Kinder fordern.
Der Kulturpolitiker sprach zudem explizit die Rolle der Zivilgesellschaft an. „Wir werden die Zivilgesellschaft, die Mäzene und Spender nicht aktivieren, wenn sich der Staat gleichzeitig aus der Kulturförderung zurückzieht“, unterstrich Otto. Er kritisierte damit, dass bei private Spenden oft der staatliche Zuschuss im Etat einer Kultureinrichtung im selben Wert gestrichen werde. „Die Menschen, die sich für Kultur interessieren, möchten das Geld nicht bei Herrn Steinbrück abladen“, sagte Otto. Er plädiere daher für eine Politik, „die Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in ein ausgeglichenes Verhältnis bringt“.
• Liberale Antrag: Spenden- und Sponsoringeinnahmen nicht von staatlichen Zuwendungen abziehen – Eigeninitiative von Kultureinrichtungen fördern statt bestrafen
• Liberaler Antrag: Die Kulturwirtschaft als Zukunfts- und Wachstumsbranche in Europa stärken
Abschließend erklärte Otto, dass die Kommission 460 Empfehlungen erarbeitet habe, die allesamt im Einverständnis des „gesamten Spektrum des Parlaments“ ausgesprochen wurden. Dies sei ein „ermutigendes Signal für die Kultur in Deutschland“. Otto fügte hinzu: „Wir sind Anwälte von Kunst und Kultur. Der deutsche Bundestag ist ein Parlament, das sich für Kunst und Kultur ausspricht“.
Christoph Waitz Der medien- und kulturpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christoph Waitz, empfahl jedem, der den Einstig in die Kulturpolitik sucht, den Schlussbereicht zur Lektüre. Befasse sich doch das Papier mit der Bestandsaufnahme und der Zukunft der Kultur. Der sächsische Bundestagsabgeordnete verwies anschließend auf die Kultur in Sachsen und speziell in den Städten Leipzig und Dresden. Dort sei die Kultur ein „zentrales Element der Stadt“ und generiere auch Einnahmen. Diese Beispiele würden damit aufräumen, „dass Kultur vor allem Geld kostet“, so Waitz.
Der FDP-Kulturexperte verwies insbesondere auf die Verbindung von Kultur und Tourismus. Vor diesem Hintergrund plädierte Waitz für einen kulturellen Wettbewerb unter den Städten, als Anleitung könnten dabei durchaus die positive Erfahrung aus dem Wettbewerb um die europäische Kulturhauptstadt dienen. Ein solcher nationaler Wettbewerb „kann nur förderlich sein“, so Waitz.
Waitz übte jedoch auch Kritik am Abschlussbericht. Im Punkt „Kultur in Europa, Kultur im Kontext der Globalisierung“ empfehle die Kommission eine so genannte „offene Methode der Koordinierung“. Diese sei jedoch kein geeignetes Instrument europäischer Kulturpolitik, so Waitz. „Die offene Methode der Koordinierung ermöglicht keine ausreichende demokratisch legitimierte Diskussion über die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen. Darüber hinaus gilt gerade für den Kulturbereich in besonderem Maße das Subsidiaritätsprinzip, welches mit der Methode der offenen Koordinierung unterlaufen wird“, so die liberale Kritik.
Abschließend machte Waitz deutlich, dass die Liberalen „mit großem Engagement die Umsetzung der Empfehlungen verfolgen“ werden. Er verwies darauf, dass die Liberalen schon seit Anfang 2006 das Staatsziel Kultur fordern und ein entsprechender Antrag vorliegt. Man harre jedoch „nach wie vor der Entscheidung“, die derzeit an der Opposition der Unionsfraktion scheitere. Waitz forderte die Christdemokraten daher auf, zu zeigen, „dass Sie es ernst meinen mit der Kultur“.
CSU
Keine Reaktion zum Abschlussbericht, nur zu Kultur im Allgemeinen:
Kultur und Medien: Freiheit mit Verantwortung nutzen
Die Freiheit der Kunst und die Freiheit der Meinung haben Verfassungsrang. Aufgabe des Staates ist es, den Bürgern die Teilhabe an den kulturellen Leistungen zu eröffnen.
Gerade die deutsche Kunst und Kultur haben ihre Kraft und Lebendigkeit, ihre Größe, Qualität und Schönheit aus der schöpferischen Freiheit als Folge der regionalen Vielfalt unseres Vaterlandes gewonnen. Auf kultureller Vielfalt baut die europäische Zusammenarbeit und Integration auf.
Deshalb hält die CSU fest an den Grundsätzen der Regionalisierung und Dezentralisierung in der Kulturpolitik. Sie fördert kulturelle Einrichtungen in allen Landesteilen. Dazu gehört das kulturelle Erbe der Heimatvertriebenen. (Auszug aus dem Regierungsprogramm 2002-2006
Kindern den Zauber des Theaters vermitteln
Als wichtige Ergänzung zur schulischen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen sieht Bayerns Kunstminister Thomas Goppel das Theater. Dessen Zauber, so der Minister bei der Vorstellung des neuen Kinder- und Jugendprogramms „TheatErLeben“ des Bayerischen Staatstheaters, ist heutzutage besonders wichtig. „Die Herzen von Kindern und Jugendlichen durch Kunst zu begeistern und mitzureißen hat gerade heutzutage einen hohen pädagogischen und gesellschaftlichen Wert.“
Goppel lobte das neue Programm wegen seines größeren Umfangs und der Vielseitigkeit. Ziel ist es, so den Nachwuchs rechtzeitig, nachhaltig und in geeigneter Form an das Theater heranzuführen und damit das Interesse für Oper, Ballett und Schauspiel zu wecken. (Pressemitteilung 10.05.2006)